Allgemeine Geschäftsbedingungen

- transparent und fair!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AMAPOLA GMBH

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der AMAPOLA GmbH in den Bereichen "Büros" , “Coworking” und “Geschäftsadressen” , die diese gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer.

(3) Dieses Vertragsverhältnis gilt persönlich für den Vertragspartner und kann nicht übertragen werden. Eine

Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Kunden aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Insbesondere ist dem Kunden untersagt, die ihm zur Verfügung gestellten Eingangsschlüssel oder sonstige Zugangsberechtigungen zu verleihen oder Dritten zur Benutzung überlassen. Eine Untervermietung ist untersagt.


§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der AMAPOLA GmbH ist die zur Verfügungstellung von

Büroarbeitsplätzen und Veranstaltungsflächen in offenen Großraumbüros oder Teambüros und die zeitlich befristete Nutzung von Meeting- und Besprechungsräumen. Des Weiteren wird eine Büroinfrastruktur zur Verfügung gestellt inklusive Reinigung, Kaffeemaschine, Drucker, Scanner, Kopierer und Internet in allen Räumen.  Geschäftsadressen zusammen mit verschiedenen Büroservices gehören auch zu den angebotenen Dienstleistungen der AMAPOLA GmbH.

(2) Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom und Internetzugang.

(3) Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder

bestimmte Zeit beschränkt. Bei flexiblen Arbeitsplatztarifen kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden. Die angebotenen Leistungen und Preise können jederzeit nach vorheriger Ankündigung vom Anbieter angepasst werden. Ein gebuchter Tag gilt grundsätzlich als vollständig genutzt sobald der Kunde am jeweiligen Kalendertag eingecheckt ist. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages.


§ 3 Nutzung der Arbeitsplätze und Geschäftsadresse / Unzulässiges Verhalten

(1) Der Zugang zum AMAPOLA Coworking Space ist für Nutzer mit einem Tagesticket oder einem Tagestarif nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Für Nutzer mit einem festen Vertrag (Mitgliedschaft),

ist der Zugang 24/7 möglich. Es ist allen Nutzern untersagt außerhalb der Öffnungszeiten Dritte ohne vorherige Absprache mit in die Räume von AMAPOLA zu nehmen. Schuldhafter Zahlungsverzug berechtigt AMAPOLA den Service einzustellen und damit den Zugang zu verweigern bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(2) Die Arbeitsplätze und die Geschäftsadressen dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung.

(3) Die Nutzung des Angebots der AMAPOLA GmbH für gesetzeswidrige Zwecke ist unzulässig. Insbesondere dürfen die Geschäftsräume, die Adresse und die Datenleitung nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden oder die eine Straftat darstellen oder eine zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Dazu gehören insbesondere auch die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden von AMAPOLA führen, hat der Kunde AMAPOLA diesen Schaden zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizustellen.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung,

Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen

selbiger für andere Nutzer verursachen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kunden im Falle sittenwidrigen,

anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.

(5) Dem Kunden ist untersagt Geschäftstätigkeiten auszuüben, die im Wettbewerb zur Geschäftstätigkeit von

AMAPOLA stehen.

(6) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

(7) Der Kunde hat Rücksicht auf andere Kunden zu nehmen. Insbesondere störender Lärm und Geruch sind zu

vermeiden.

(8) Das Rauchen ist in allen Coworking Spaces untersagt.

(9) AMAPOLA stellt dem Kunden technische Geräte und Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Mit den

technischen Geräten und mit den Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche

Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.

(10) Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen vornehmen. Des Weiteren darf der Kunde keine eigenen

Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen o.ä. im Coworking Space anschließen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen.

(11) AMAPOLA ist berechtigt, jederzeit angemessene Schönheitsreparaturen oder Renovierungsmaßnahmen im

Coworking Space unter Ankündigung einer angemessenen Frist durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des

Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(12) Dem Kunden ist nach Vertragsende jeglicher Gebrauch der Geschäftsadresse untersagt. Verstößt der Kunde

gegen diese Pflicht, so ist er in der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung so lange zum Schadensersatz

verpflichtet, bis die Inanspruchnahme der Geschäftsadresse sowie etwaiger Bestandteile endet. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.

(13) AMAPOLA behält sich vor, den Coworking Space für interne Zwecke komplett zu belegen und für

Veranstaltungen anderer Art zu benutzen.


§ 4 Vertragsschluss

(1) Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit AMAPOLA GmbH entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online – Buchungsverfahren auf den Homepages

www.amapola-coworking.de oder www.wonder-coworking.de. Beim Online Buchungsverfahren kann der Antrag jedoch nur übermittelt werden, wenn der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Mit der Buchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen. Ggf. entstehende Kosten und / oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Kunde. AMAPOLA wird dem Kunden die Buchung per Email bestätigen und ihn in der gleichen Email um eine unterzeichnete Postvollmacht und die persönliche Identifikation in den Räumen von AMAPOLA oder bei der deutschen Post über das Post-Ident Verfahren bitten.

(3) Der Kunde darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen von AMAPOLA nur unter der im Vertrag angegebenen Firma ausüben. Eine Ausübung unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen ist -auch wenn die ausübenden Personen identisch sind - nicht gestattet.

(4) AMAPOLA darf sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien Auskünfte über den Kunden einholen. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden und ist ferner auch damit einverstanden, dass AMAPOLA der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B.: Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind. AMAPOLA ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen.


§ 5 Vertragsdauer / Kündigung

(1) Dieser Vertrag ist für den in ihm genannten Zeitraum gültig und wird anschließend automatisch um den

gegenwärtig festgelegten Zeitraum verlängert. Unbefristete Verträge verlängern sich automatisch um mindestens einen vollen Monat. Das Vertragsverhältnis ist gültig, bis es durch den Kunden oder durch AMAPOLA gekündigt wird. Maßgeblich für alle Zeiträume ist der jeweils letzte Tag des Monats in dem sie auslaufen würden.

(2) Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

(3) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zum vertraglich vorgesehenen Fristende oder zum Ende einer

Verlängerung ohne Angabe von Gründen bis vier Wochen vor Ablauf kündigen. Bei unbefristeten Verträgen gilt im ersten Monat eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Ab dem zweiten Monat gilt dann die reguläre Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang bei AMAPOLA und nicht der Zeitpunkt des Versands.

(4) Verträge können von AMAPOLA ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt

werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Als Gründe für eine fristlose, außerordentliche Kündigung kommen in Betracht: Ablehnung oder nicht Einhaltung der Identifikationspflicht des Kunden oder seines gesetzlichen Vertreters innerhalb von maximal 4 Wochen nach Vertragsstart.

Mindestens zweimal zweiwöchiger Verzug mit Zahlungen, die nicht rechtzeitige Zahlung einer vereinbarten

Sicherheitsleistung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung und/ oder diese AGB, die Nutzung der

Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu strafordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken, die

Überlassung des Arbeitsplatzes oder der ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel an Dritte, bei Untervermietung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.

(5) AMAPOLA ist im Fall einer fristlosen Kündigung berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Coworking Space zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen

entsprechend.

(6) AMAPOLA ist im Falle einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung berechtigt vorausbezahlte Beiträge des

Kunden einzubehalten, und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


§ 6 Tarife und Zahlungsmodalitäten / Kaution

(1) Alle Preise von AMAPOLA sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise auf www.amapola-coworking.de, www.wonder-coworking.de oder in der Räumen der AMAPOLA GmbH selbst.

(2) Die Bezahlung der Rechnung kann durch folgende Zahlungsmittel erfolgen: Lastschriftverfahren und

Überweisung. Kreditkarten und Ec-Karten werden nur direkt vor Ort in den Coworking Spaces als Zahlungsmittel akzeptiert (MasterCard, American Express, VISA). Barzahlungen sind nicht möglich.

(3) Die Zahlung der Erstrechnung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Alle weiteren Rechnungen sind

jeweils ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend.

(4) AMAPOLA ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen und sonstige Schreiben per Email zu übermitteln.

(5) Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von AMAPOLA nebst ihrer Haftung, ohne dass der

Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder von dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Verzugszinsen sind in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes vom Kunden zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von

Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(6) Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die

Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von 15 EUR pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(7) Für die zur Verfügungsstellung eines Schlüssels bzw. Transponders zum Center, um eine 24/7 Nutzung durch

den Kunden möglich zu machen, wird eine Kaution in Höhe von 50€ pro Schlüssel bzw. Transponder erhoben. Für die Anmietung eines Schließfachs oder abschließbaren Büroschranks/ Rollcontainers liegt die Kaution bei je 30€. Für die Anmietung von Büroräumen wird eine Kaution in höhe einer Nettomonatsmiete erhoben.

Die Kaution ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.


§ 7 Haftung

1) Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und als funktionsfähig anerkannt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Coworking Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. AMAPOLA übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.

(2) AMAPOLA übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der

Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür

verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder

sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu AMAPOLA unterbleiben.

(3) AMAPOLA haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch grob fahrlässige oder vorsätzliche

Pflichtverletzung seitens AMAPOLA oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Die Haftung für mittelbare Schäden und für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.

(4) AMAPOLA haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände. Ebenso haftet AMAPOLA nicht bei Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die AMAPOLA keinen Einfluss hat.

(5) Gegenstände, die der Kunde in die Räumlichkeiten von AMAPOLA einbringt sind nicht durch AMAPOLA

versichert. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde selbst.

(6) Der Kunde ist verpflichtet jeden Schadensfall für den er AMAPOLA ersatzpflichtig machen will unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

(7) Ein Konkurrenzschutz für den Kunden ist ausgeschlossen.


§ 8 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Kunde hat die ihm im Nutzungsvertrag überlassenen Gegenstände sachgemäß und pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertrags in mangelfreien, gebrauchsfähigen Zustand zu hinterlassen. Schäden hieran sind vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich alle Schlüssel bzw. Transponder an AMAPOLA zurückzugeben.

(3) Gegenstände, die nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückgelassen wurden, werden nach einer

Woche aus den Räumen von AMAPOLA auf Kosten des Kunden entfernt und eingelagert.


§ 9 Schlußbestimmungen

(1) Allgemeine Geschäftsbestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht

ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) AMAPOLA behält es sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für

den Kunden nicht zumutbar. AMAPOLA wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen.

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.

(3) Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Berührt dies nicht die

Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Klausel

eine wirksame Regelung zu vereinbaren, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen

Interessen der Parteien am nächsten kommt.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Weitere Sprachen sind nur als Übersetzungshilfe zu sehen.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(6) Der Gerichtsstand ist der Sitz der AMAPOLA GmbH in Berlin.

Stand der AGB: 21.03.2023

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